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Teilnahmebedingungen 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Ausbildungsprogramme (insbesondere „Holzer Wasser Praktiker:in, Holzer Permakultur Praktiker:in, Holzer Permakultur Expert:in“), Seminare (Module) und Führungen zur Holzer Permakultur, und zwar ausschließlich. Den Teilnehmern ist bekannt, was unter dem Begriff der Holzer Permakultur zu verstehen ist.

1.2 Die einzelnen Bestimmungen unserer Teilnahmebedingungen gelten jeweils gemäß ihrem Inhalt gegenüber Verbrauchern und Unternehmen im Sinne der gesetzlichen Regelungen.

1.3 Die Teilnahmebedingungen gelten auch für alle künftigen Ausbildungsprogramme, Seminare (Module) und Führungen mit dem/der Teilnehmer/in. Im Folgenden wird für den/die Teilnehmer/in der Begriff „der Teilnehmer“ verwendet.

1.4 Veranstalter der Ausbildungsprogramme, Seminare (Module) und Führungen ist Josef Andreas Holzer, Keusching 13, 5591 Ramingstein, im Folgenden kurz „Veranstalter“ genannt.

 

2. Anmeldung

2.1 Die für den Teilnehmer verbindliche Anmeldung erfolgt schriftlich per Email oder per Post.

2.2 Binnen einer Frist von 7 Werktagen ab der erfolgten Anmeldung kann jeder Teilnehmer schriftlich und ohne Angabe von Gründen von seiner Anmeldung zurücktreten. Dieses Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn die Veranstaltung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb der Rücktrittsfrist beginnt.

2.3 Die Anmeldung bindet vorerst nur den Teilnehmer, erst mit dem Eingang der laut Anmeldung fälligen Gebühr auf das Konto des Veranstalters, ist die Teilnahme an dem Ausbildungsprogramm, Seminar (Modul) / der Führung zu den gegenständlichen Teilnahmebedingungen auch für den Veranstalter verbindlich.

2.4 Sowohl für die Anmeldung als auch die Bestätigung ist Textform, per Post, oder per Email erforderlich.

2.5 Die Teilnahme an Ausbildungsprogrammen, Seminaren (Modulen) / Führungen erfolgt ausschließlich zu den gegenständlichen Teilnahmebedingungen.

 

3. Storno

3.1 Bei Stornierung einer Anmeldung zu einem Ausbildungsprogramm, Seminar (Modul) oder einer Führung nach Ablauf der Frist analog zu Punkt 2.2 bis 2 Wochen vor Beginn des Seminars (Moduls) oder der Führung werden 10% des Preises als Stornogebühr verrechnet. 

Erfolgt die Stornierung innerhalb von 2 Wochen vor Ausbildungs-, Seminar-/Modul-/ Führungsbeginn, werden 30 % des Preises als Stornogebühr verrechnet.

Nach Beginn der Ausbildung, des Seminars (Moduls) oder der Führung werden bei Abbruch der Teilnahme durch den Teilnehmer aus welchen Gründen immer die gesamten Kosten als Stornogebühr verrechnet bzw. einbehalten. Ein Rückersatz erfolgt nicht.

3.2 Teilnehmer der Kursprogramme „Holzer Wasser Praktiker:in“, „Holzer Permakultur Praktiker:in“ und „Holzer Permakultur Expert:in“ können die Teilnahme an einem Einzelseminar (Modul) bis 1 Woche vor dem jeweiligen Termin kostenfrei auf einen anderen Termin umbuchen. Erfolgt die Umbuchung innerhalb von 1 Woche vor Seminar-/Modulbeginn, werden 10 % des Preises als Bearbeitungsgebühr verrechnet.

Nach Beginn des Seminars (Moduls) werden bei Nichtteilnahme oder Abbruch der Teilnahme durch den Teilnehmer, aus welchen Gründen immer, die gesamten Kosten als Stornogebühr verrechnet bzw. einbehalten. Ein Rückersatz erfolgt nicht.


4. Preise

4.1 Alle angeführten Preise verstehen sich in Euro und enthalten die derzeit gesetzlich gültige Mehrwertsteuer in Österreich. Bei Änderung des derzeit gültigen Mehrwertsteuersatzes hat der Veranstalter das Recht, die Preise entsprechend anzupassen. Die Seminar- (Modul-) und Führungspreise enthalten grundsätzlich nur die Teilnahme an der Veranstaltung. Etwaige Reise-, Verpflegungs- und Nächtigungskosten sind generell nicht in den angeführten Preisen inkludiert.


5. Gewährleistung

5.1 Inhalt, Ablauf und Termine der Seminare (Module) und der Führungen sowie der Einsatz der Vortragenden können unter Wahrung des Gesamtcharakters der jeweiligen Veranstaltung vom Veranstalter geändert werden. Auch ist der Veranstalter berechtigt, Gastvortragende zu diversen Themen einzuladen.

5.2 Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltungen aus wichtigem Grund – insbesondere bei Erkrankung der Vortragenden oder bei zu geringer Teilnehmerzahl – entweder zu verschieben oder abzusagen. Bei Entfall eines Seminars (Moduls) oder einer Führung kann vom Veranstalter ein Ersatztermin zur Verfügung gestellt werden. Nur wenn dies, aus welchen Gründen immer, vom Veranstalter nicht möglich ist, wird die Teilnahmegebühr der ausgefallenen Veranstaltung rückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

6. Haftung

6.1 Die Teilnahme an Seminaren (Modulen) und Führungen erfolgt auf eigene Gefahr. Gefahrenstellen am Krameterhof sind nicht extra gekennzeichnet. Jeder Teilnehmer anerkennt die ausgehängte und auf der Website veröffentlichte Land- und Hausordnung und verpflichtet sich, den Veranstalter diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten. Eltern sind für ihre Kinder und allenfalls von ihnen verursachten Schäden haftbar.

6.2 Generell haftet der Veranstalter für leichte Fahrlässigkeit nicht.

6.3 Die in den Seminaren (Modulen) vermittelten Techniken und Arbeitsweisen sind an die Umgebungsbedingungen des jeweiligen Veranstaltungsortes angepasst. Bei Anwendung an anderen Orten müssen diese Techniken an die dortigen Umgebungsbedingungen angepasst werden (Klima, Boden, Vegetation und vieles mehr), um einen Erfolg zu erzielen. Bei erfolgreicher Absolvierung eines Seminars (Moduls) bestätigt der Veranstalter, dass die jeweiligen Kenntnisse der Holzer Permakultur vermittelt wurden, übernimmt aber keine Haftung für die Verwendung bzw. den Einsatz des erlangten Wissens und der Techniken.

6.4 Maschinen und Geräte (Motorsäge, etc.), die von den Vortragenden oder deren Mitarbeitern verwendet werden, dürfen von den Teilnehmern nicht verwendet werden. Zuwiderhandlung erfolgt auf eigene Gefahr.

6.5 Im Rahmen der Seminare (Module) werden auch teilweise alte Arbeitstechniken vorgeführt. Die hierfür verwendeten, alten landwirtschaftlichen Geräte entsprechen natürlich nicht den heutigen Sicherheitsstandards (TÜV). Die Teilnehmer akzeptieren dies. Ihre Teilnahme an den Vorführungen der alten Arbeitstechniken und Maschinen, bzw. bei den Arbeiten mit diesen, erfolgt auf freiwilliger Basis und auf eigenes Risiko.

 

7. Schlussbestimmungen

7.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.

7.2 Als Gerichtsstand wird Tamsweg vereinbart, für Streitigkeiten vor dem Bezirksgericht wird das Bezirksgericht Tamsweg für zuständig erklärt, ansonsten das Landesgericht Salzburg.

7.3 Bei sämtlichen Veranstaltungen ist das Fotografieren in den öffentlich zugänglichen Bereichen erlaubt. Das Fotografieren in Privaträumen und abgesperrten Bereichen ist nicht gestattet. Die Nutzung von Fotografien ist ausschließlich für private Zwecke zulässig; eine Veröffentlichung – auch im Internet – ist nicht gestattet. Die Herstellung von Audio- oder Videoaufnahmen ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter erlaubt. Jede Veröffentlichung von Fotografien, Audio- oder Videoaufnahmen bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter.

7.4 Die Teilnehmer geben ausdrücklich die Zustimmung, dass der Veranstalter die Seminare (Module) und Führungen dokumentiert (Foto, Film, Audio) und diese Dokumentation für Werbung, Website sowie für Publikationen verwenden darf.

7.5 Alle Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern – insbesondere Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung – bedürfen der Schriftform.

7.6 Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung der Vertragspartner verzichtet werden.

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